Grundlagentexte und Ordnungen

 

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Veränderte Anlagen zur AROPräv (vgl. Amtsblatt 2023-21)

  
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Unverändert gültige Anlagen zur AROPräv in mehreren Dateiformaten.

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Die Anlage 5 zur AROPräv ist mit Amtsblatt 2023-21 aufgehoben worden.
 

Die Erklärung zum grenzachtenden Umgang ist zusammen mit dem Verhaltenskodex ein wichtiges Instrument zur Prävention von sexualisierter Gewalt. Die Erklärung zum grenzachtenden Umgang wird zu Beginn der Tätigkeit von allen Mitarbeitenden unterschrieben. Der oder die Dienstvorgesetzte beziehungsweise der oder die Verantwortliche bespricht diese in einem Informationsgespräch (vgl. auch hier) mit den Mitarbeitenden, verweist auf das Institutionelle Schutzkonzept und weitere präventive Maßnahmen der Organisationseinheit.
Die Erklärung zum grenzachtenden Umgang werden wir nach und nach in weiteren Layout-Fassungen erstellen.
Die Anlagen 2a-c sind mit einem Schreibschutz versehen, der aber zur weiteren Anpassung ohne Passwort entfernt werden kann. Die zentralen Teile des Dokuments (Einleitung, Verhaltenskodex Allgemeiner Teil und die Erklärung) dürfen nicht verändert werden.
  
 
Auch die Erklärung zum grenzachtenden Umgang mit dem Verhaltenskodex spezifischer Teil für das pastorale Personal ist in folgende Sprachen übersetzt verfügbar: Englisch, Spanisch, Französisch, Kroatisch, Italienisch, Polnisch und Portugiesisch
  
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mit von der Diözesanebene empfohlener Textfassung des Verhaltenskodex spezifischer Teil
Neben den im Amtsblatt veröffentlichten Fassungen bietet die Koordinationsstelle Prävention nun auch im Layout und in der Möglichkeit zur Individualisierung weiter entwickelte Fassungen der Erklärung zum grenzachtenden Umgang an.
Im Bereich der Kitas gibt es zwei empfohlene Fassungen des spezifischen Teils. Die erste Empfehlung vom Juli 2023 wurde im März 2024, nach Rückmeldungen aus den Einrichtungen und der DIAG um eine weitere Fassung ergänzt.
Hier finden Sie verschiedene Versionen. Bitte beachten Sie genau, welche Sie benötigen.
  
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Spezifischer Teil des Verhaltenskodex  
für kirchlich angestellte Religionslehrkräfte und vom Erzbischof beauftragte
Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorger in der Erzdiözese Freiburg 
  
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Es gibt offizielle Übersetzungen der Erklärung zum grenzachtenden Umgang für folgende Sprachen: Arabisch, Englisch, Spanisch, Farsi, Französisch, Kroatisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch. 
  
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Schutzkonzepte und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen

 

Die Erzdiözese Freiburg schreibt vor, dass alle Rechtsträger ein Institutionelles Schutzkonzept entwickeln müssen. Die Erstellung des Schutzkonzeptes beinhaltet immer eine Risikoanalyse und findet mit der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Verantwortlichen etc. statt. 
Die Koordinationsstelle hat im April 2022 Materialien zur Entwicklung bzw. Überarbeitung von Institutionellen Schutzkonzepten auf der Basis der Rahmenordnung Prävention sowie der AROPräv erstellt. Diese finden Sie hier zum Download.
  
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Die ursprünglich als MD F geführten Handlungsleitfäden sind mittlerweile überarbeitet und stehen hier zum Download zur Verfügung:
  
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Für Fragen zu den Unterlagen und zur Unterstützung der Entwicklung des Schutzkonzeptes stehen die regionalen Präventionsfachkräfte zur Verfügung.
 

zur Unterschrift der Erklärung zum grenzachtenden Umgang

Die Unterweisung bzw. das Informationsgespräch zur Unterschrift der „Erklärung zum grenzachtenden Umgang“ wird von der oder dem Dienstvorgesetzten oder dem/der Verantwortlichen zu Beginn der Tätigkeit durchgeführt. Das Ziel des Gespräches ist, den Sinn und Nutzen der Erklärung zu beschreiben, über präventive Maßnahmen der Erzdiözese Freiburg zu berichten und die Inhalte des Verhaltenskodex zu erklären. Dieses Gespräch ersetzt nicht die Teilnahme an einer Präventionsschulung!
 
  
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Die Einsicht in erweiterte Führungszeugnisse ist sowohl in der Ordnung zur Prävention sexualisierter Gewalt als auch in § 72a SGB VIII geregelt. Die Einsicht soll sicherstellen, dass keine Person mit Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen arbeitet, die wegen einer Straftat gemäß §72a SGB VIII rechtskräftig verurteilt worden ist. Die Einsicht erfolgt in regelmäßigen Abständen.
  

Beschäftigte

Quelle: www.ebfr.de/zentrale-pruefstelle

Quelle: www.ebfr.de/zentrale-pruefstelle

Quelle: www.ebfr.de/zentrale-pruefstelle

Quelle: www.ebfr.de/zentrale-pruefstelle

Quelle: www.ebfr.de/zentrale-pruefstelle

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Ehrenamtlich Tätige

Quelle: www.ebfr.de/zentrale-pruefstelle

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Ausstellung einer Bescheinigung bei mehreren Tätigkeiten

 

Kirchengemeinden und andere kirchliche Rechtsträger müssen die personenbezogenen Präventionsmaßnahmen (Erklärung zum grenzachtenden Umgang, Anlage 1 zur AROPräv, Teilnahmebescheinigung an Präventionsschulungen und Dokumentation der Einsichtnahme des erweiterten Führungszeugnis) für ehrenamtlich Tätige und gegebenenfalls für Honorarkräfte in einer Sammelakte dokumentieren.
Da es im Moment kein diözesanweites Verwaltungsprogramm gibt, stellt die Koordinationsstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt eine Excel-Tabelle zur Verwaltung personenbezogener Präventionsmaßnahmen zur Verfügung.
 
 

Nach einem Jahr der Nutzung der Excel-Tabelle ist in einer Sondersituation aufgefallen, dass die Tabellenprogrammierung, an einer Stelle nicht das korrekte Ergebnis liefert. Dieser Fehler wurde inzwischen behoben.
 

Was war falsch?

Die Tabelle geht von drei möglichen Sicherheitsstufen aus:
„1“ Nur Unterschrift in der Erklärung zum grenzachtenden Umgang für Personen ohne Kontakt zu anvertrauten Menschen
„2“ Zusätzlich zu „1“ wird hier noch eine (kleine) Schulung erwartet jedoch kein Führungszeugnis.
„3“ Hier besteht Kontakt zu anvertrauten Personen somit braucht es Führungszeugnis und Schulung.
Immer, wenn KEIN Führungszeugnis verlangt wird MUSS die Anlage 1 zur AROPräv ausgefüllt werden. Dies wurde jedoch nur bei „1“ abgefragt. Nun wird auch bei „2“ geprüft, ob die Anlage 1 zur AROPräv vorliegt und aktualisiert wurde.

Was tun, wenn ich die „alte“ Tabelle habe?

Hier haben Sie zwei Möglichkeiten: 
  1. Sie machen nichts. Dieser Fehler wird in den meisten Gemeinden nur selten auftauchen und ist nicht sehr schwerwiegend.
  2. oder: Sie kopieren die „alte“ Tabelle in die „neue“. Dies hört sich auf den ersten Blick furchtbar aufwändig an. Das habe ich zuerst auch gedacht, aber beim Kopieren der Daten meiner Pfarrei (mit etwa 200 erfassten Personen) habe ich hierfür lediglich fünf Minuten gebraucht, also: Keine Angst!

Schritt-für-Schritt Anleitung

  1. Daten sichern, falls etwas schiefgeht!
  2. Überprüfen Sie, ob Sie Spalten für Arbeitsbereiche (zwischen den Spalten K und U) eingefügt haben, wenn Ja fügen Sie genau gleich viele Spalten in die Neue Tabelle ein.
  3. Ebenso verfahren Sie mit Zeilen, die Originaltabelle hat etwa 200 Zeilen zu Verfügung, diese kann man erweitern.
    (Die detaillierte Erklärung wie das geht finden Sie in der Anleitung zur Tabelle.)
    Bitte Sperren Sie nach diesen beiden Schritten die Bearbeitung wieder.
  4. Nun kopieren Sie nur die Daten der Personen aus der alten in die neue Tabelle. Achtung: dies geht nicht auf einmal, sondern stets nur die zusammenhängenden Spalten kopieren!
    Also Spalte „A“, anschließend Spalten „E bis U“ (oder wie weit Sie diesen Bereich gefüllt haben) nun Die Daten von Schulung, Erklärung …
  5. Abspeichern und feiern!
Wenn Sie Fragen haben zögern Sie bitte nicht mich zu kontaktieren, ich helfe Ihnen gerne weiter.
  
  • Gregor Kalla
    Präventionsfachkraft für die Kirchengemeinden An Tauber und Main, Bauland-Odenwald, Lauda und St. Maria Mosbach-Neckarelz
 

In den Geltungsbereich der Rahmenordnung Prävention fallen auch Seelsorgeaushilfen. Seelsorgeaushilfen werden in der Erzdiözese Freiburg sowohl von Diözesanpriestern der Erzdiözese Freiburg (i. d. R. Priester im Ruhestand), als auch von Priestern anderer deutscher Diözesen oder Priestern der Weltkirche und auch von Ordensgeistlichen wahrgenommen. Die Regelungen der Präventionsordnung sind in allen Fällen zu beachten.
 
  
 

Materialien zur Durchführung von Schulungen

 

Alle Mitarbeitenden nehmen zu Beginn ihrer Tätigkeit an einer Präventionsschulung gemäß dem Diözesanen Curriculum teil. Durchgeführt wird diese von entsprechend qualifizierten Referentinnen und Referenten. Um Präventionsschulungen selbst durchführen zu können muss eine „Fortbildung zur Multiplikatorin/zum Multiplikator“ besucht werden.

Wichtiger Hinweis:

Weitere bislang hier verfügbaren Materialien sind inzwischen auf den internen Materialbereich umgezogen worden. Für weitere Informationen hierzu lesen Sie bitte die Nachricht: Schulungsmaterialien für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren.
 
  
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Die unterschiedlichen Fassungen der Erklärung zum grenzachtenden Umgang mit Verhaltenskodices sind hier abrufbar (inkl. Übersetzungen).
 

Die bislang hier verfügbaren Materialien zu Auffrischungsschulungen sind inzwischen auf den internen Materialbereich umgezogen worden. Für weitere Informationen hierzu lesen Sie bitte diese Nachricht: Schulungsmaterialien für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
 

 

Handlungsleitfäden der Erzdiözese Freiburg

 

  
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Anfang November 2023 wurden vom Referat Kindertageseinrichtungen und frühkindliche Bildung (HA 3) neue Handlungsleitfäden für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen der Erzdiözese Freiburg veröffentlicht. In enger Zusammenarbeit mit der Koordinationsstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt und unter Einbeziehung weiterer interner und externer Fachstellen sind diese erarbeitet worden.
Es sind drei unterschiedliche Handlungsleitfäden mit einem jeweils anderen Fokus bzw. Szenario:
 
Handlungsleitfaden für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen
bei Vermutung eines sexualisierten Übergriffes
  • … unter Kindern innerhalb der Einrichtung ("Kinder")
  • … durch Personensorgeberechtigte oder Dritte außerhalb der Einrichtung ("Privat")
  • … durch Beschäftigte, ehrenamtlich oder zu Ihrer Berufsausbildung tätige Personen sowie Dritte innerhalb der Kindertageseinrichtung ("Mitarbeiter")
Im Falle einer möglichen Intervention geben diese den Beschäftigten eine Unterstützung und Handlungssicherheit durch fachliche Hinweise zum Vorgehen und die Benennung von Handlungspflichten. Es sind jedoch keine konkreten stringenten Interventionsabläufe, denen verbindliche Prozesse zugrundliegen. Auch sind die aufgeführten Aspekte und Schritte nicht als lineare Abfolge zu verstehen, sie können sowohl gleichzeitig oder auch in wiederholter Reihenfolge stattfinden.
 
Maßgebend sind in Interventionsfällen immer die gesetzlichen Vorgaben und Verfahrensabläufe sowie die Vereinbarungen zwischen dem Träger und den zuständigen Behörden.
  
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Vorlagen für die Öffentlichkeitsarbeit

 

Ein Flyer, der z.B. im Kontext der Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit übergeben werden kann mit Basisinformationen zum Institutionellen Schutzkonzept bzw. zu möglichen Stellen und Personen, an die man sich im Themenfeld Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt wenden kann.
 

  1. Diese Plakate sollen noch mit Kontaktdaten der Ansprechpersonen vor Ort bestückt werden.
  2. Die Motive richten sich tendenziell an unterschiedliche Zielgruppen, Sie können sich aber gerne frei entscheiden, welches Plakat Sie überhaupt verwenden wollen und welches Plakat wo passt:
    Jugendgruppenleiter*innen:  
    Quelle:  ebfr
       /   Erwachsene 
    Quelle:  ebfr
       /   Kinder- und Jugendliche: 
    Quelle:  ebfr
  3. Es sind jeweils drei unterschiedliche Dateiformate verfügbar je nach Bearbeitungswunsch:
    • als ausfüllbares pdf (Formularfeld),
    • als docx-Datei für Textverarbeitungsprogramme bzw.
    • als Ursprungs-pdf für Grafikprogramme.
  
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Das Plakat aus dem Referat Intervention ist hier verfügbar:
 

Wer etwas veröffentlichen möchte, braucht immer wieder auch das Logo. Wir stellen es hier zur Verfügung.
  
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Auch für die Websites der Kirchengemeinden und andere Träger bieten wir Vorlagen.
 

Weiterführende Links, Filme, Literatur

 

 

 

 
 
 
 
 

Erklärvideo der Deutschen Bischofskonferenz