Grundsatzangelegenheiten des kirchlichen Immobilien- und Bauwesens
Das Referat 6 „Grundsatzangelegenheit des kirchlichen Immobilien- und Bauwesens“ in der Hauptabteilung 9 – Immobilien- und Baumanagement befasst sich mit den Grundsatzfragen des kirchlichen Bauwesens. Hierzu zählen die Befassung mit Prozessabläufen, mit Prozessmanagement, mit Strategien und der Ordnung des Bauwesens. Grundlegende Projekte werden initiiert, entwickelt und begleitet. Dem Referat obliegt weiterhin die Betreuung und Fortentwicklung der Erzb. Bauämter. Darüber hinaus betreut das Referat grundsätzliche Rechtsangelegenheiten des Bauwesens der Kirchengemeinden, insb. Bau- und Architektenrecht, Bauvertragsrecht, Musterverträge und kirchliche Rechtsnormen sowie generelle Baurechtsangelegenheiten der Erzdiözese. Grundsatzfragen im Baurecht sowie Grundsatzangelegenheiten im Bereich des Denkmalrechts werden ebenso vom Referat begleitet.




