Gemeinsam gegen sexualisierte Gewalt

  
 
Wir in der Erzdiözese Freiburg haben aus der Vergangenheit gelernt, und das schon seit Jahren: Die Verbrechen der sexualisierten Gewalt und deren Vertuschung dürfen sich nicht wiederholen. Deshalb unternehmen wir alles Menschenmögliche, um Kirche zu einem sicheren Raum für alle zu machen. Zugleich stellt sich die Erzdiözese ihrer Vergangenheit und arbeitet die früheren Fehler auf. Wir stehen an der Seite der Betroffenen. Hier erhalten Sie alle Informationen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt, Hilfsangeboten und zur Aufarbeitung.
 

Maßnahmen im Bereich Aufarbeitung, Intervention und Prävention

 

Spezifischer Verhaltenskodex für pastorale Mitarbeitende

(1)
Im Sommer 2022 hat die Erzdiözese Freiburg einen neuen Verhaltenskodex erlassen, der für alle diözesanen Mitarbeitenden verbindlich ist. Der Verhaltenskodex bzw. die entsprechende Erklärung zum grenzachtenden Umgang muss von hauptamtlichen Mitarbeitenden und ehrenamtlich Engagierten unterzeichnet werden. Zu den Inhalten werden in regelmäßigen Zeitabständen verpflichtend Schulungen durchgeführt. Für Mitarbeitende im pastoralen Dienst gilt ein spezifischer Verhaltenskodex, der deren besondere Verantwortung im seelsorglichen Kontext berücksichtigt.
 

Vorlagepflicht Führungszeugnisse

(2)
Mitarbeitende sind verpflichtet und verpflichten sich, dem Arbeitgeber alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen sowie im selben Turnus an Schulungen zu grenzachtendem Umgang teilzunehmen. Im Jahr 2022 wurde im Ordinariat eine zentrale Prüfstelle für erweiterte Führungszeugnisse eingerichtet.
 

Prüftätigkeit des Rechnungshofs

(3)
Seit dem Jahr 2018 umfassen die Prüfungen von Kirchengemeinden und anderen kirchlichen Institutionen durch den Rechnungshof auch den Bereich der Präventionsmaßnahmen. Sie umfassen daher auch die Kontrolle von Schutzkonzepten und der Einholung von Erweiterten Führungszeugnissen.
 

Transparenz

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Der im Zuge der Jahresabschlussarbeiten der Körperschaft Erzdiözese Freiburg (KdöR) erstellte Lagebericht enthält auch den Blick auf die Thematik der sexualisierten Gewalt. In der Diözesanstrategie der Erzdiözese Freiburg sind Prävention, Intervention und Aufarbeitung ebenfalls in ihrer Wichtigkeit benannt.
 

Richtlinien in der Personalaktenführung

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Zum 1. Januar 2022 hat Erzbischof Stephan Burger eine neue Rahmenordnung über die Führung von Personalakten in Kraft gesetzt. Für die Personalaktenführung gelten bestimmte Richtlinien, wie die Paginierung der Personalakten der Priester; die Herausnahme von Akten oder einzelner Aktenteile ist dadurch nunmehr nicht mehr möglich.
 

Verstärkte Einbindung von Leitungskräften unterschiedlicher Profession

(6)
Bereits mit seinem Amtsantritt als Erzbischof hat Stephan Burger leitende Mitarbeitende unmittelbarer in die Verantwortung genommen und eingebunden: Die frühere Ordinariatssitzung, die nur aus dem Domkapitel und dem Erzbischof bestand, wurde zur Kurienkonferenz. In dieser sind Frauen und Männer unterschiedlicher Professionen gleichberechtigte Mitglieder, wodurch in den Beratungen, auch bei kritischen Themen, mehr Perspektiven Berücksichtigung finden und Kontrolle der Leitung stärker ermöglicht wird.
 

Betroffenenbeirat

(7)
Zum 1. Juli 2021 wurde in der Erzdiözese Freiburg ein Betroffenenbeirat konstituiert. Mehrmals im Jahr finden Gespräche zwischen dem Erzbischof, dem Generalvikar und den Mitgliedern des Betroffenenbeirats statt.
 

GE-Kommission

(8)
Die GE-Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der Erzdiözese Freiburg hat sich am 18.10.2021 konstituiert. Damit folgt sie der Kommission „Macht und Missbrauch“, die zunächst, unmittelbar nach der Veröffentlichung der MHG-Studie, im Jahr 2018 von Erzbischof Stephan Burger eingesetzt wurde. Die Abkürzung „GE“ steht für „Gemeinsame Erklärung“. Sie verweist auf die Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland zwischen der staatlichen Stelle des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und der Deutschen Bischofskonferenz.
 

Referat Intervention

(9)
Im Sommer 2022 wurde das Referat für Intervention im Büro des Generalvikars neu errichtet. Die Referentin für Intervention ist eine mögliche Erstansprechpartnerin im Bereich sexualisierter Gewalt, insbesondere auch für Betroffene, die den Kontakt zum Freiburger Ordinariat suchen. Im Referat Intervention geschieht die Vernetzung von externen Ansprechpersonen, Personalverantwortlichen der Erzdiözese und von verschiedenen Personen und Institutionen, die im Bereich der Betroffenenunterstützung und der Prävention im Erzbistum tätig sind. Darüber hinaus werden hier das Verwaltungshandeln bei Meldungen sexualisierter Gewalt zentral zusammengefasst und koordiniert sowie Meldungen dokumentiert.
 

Überarbeitung der Bistumshomepage

(10)
Die Homepage der Erzdiözese wurde in den Bereichen von Intervention und Prävention komplett überarbeitet, um diese – vor allem auch im Bereich der Meldewege – übersichtlich und nutzerfreundlich zu gestalten.
 

Ombudsstelle

(11)
Bereits vor Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes des Bundes wurde im Erzbistum Freiburg im Jahr 2021 eine Ombudsstelle eingerichtet. Über ein internetbasiertes Hinweisgebersystem können u. a. Fälle von Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt anonym gemeldet werden, ohne dass meldende Personen ihre Identität preisgeben müssen. Durch die Errichtung der Ombudsstelle geht die Erzdiözese einen wesentlichen Schritt, um die Meldung entsprechender Verstöße zu erleichtern.
 

Unterstützungsleistungen

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Die Erzdiözese unterstützt Betroffene in begründeten Fällen mit monatlichen Unterstützungsleistungen und durch die Übernahme von Therapiekosten. Zudem leistet sie Anerkennungszahlungen im Rahmen des Antragsverfahrens bei der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen der Deutschen Bischofskonferenz.
 

Externe Ansprechpersonen

(13)
Seit 2011 können sich Betroffene im Erzbistum an externe, unabhängige Ansprechpersonen wenden. Sie unterstützen Betroffene umfänglich, leisten Rechtsberatung und helfen bei einer Antragsstellung für Anerkennungsleistungen.
 

Hilfekonferenz

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Das Format der „Hilfekonferenz“ wurde im Dezember 2022 neu eingeführt. Die „Hilfekonferenz“ dient der Stärkung von Vernetzung und Austausch von Personen, die in der Erzdiözese für die Unterstützung von Betroffenen arbeiten, mit der Bistumsleitung und dem Freiburger Betroffenenbeirat. Darüber hinaus ist es Ziel der „Hilfekonferenz“, die Hilfsstrukturen im Erzbistum im Sinne der Betroffenen weiterzuentwickeln.
 

Kirchliche Hilfsangebote für Betroffene

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In der Erzdiözese bestehen vielfältige Möglichkeiten, Unterstützung zu erhalten. Dazu gehört insbesondere das Angebot der traumasensiblen Seelsorge, die bereits im Jahr 2013 initiiert wurde. Darüber hinaus stehen diözesanweit weitere, länger etablierte Beratungs- und Unterstützungssysteme zur Verfügung: z. B. die Telefon- und Internetseelsorge, die Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen (EFL) sowie verschiedene Beratungsstellen der Caritas. Die Fachgruppe „Beratung nach sexualisierter Gewalt“ steht kirchlichen Mitarbeitenden in Kirchengemeinden und kirchlichen Institutionen im Fall des Bekanntwerdens von übergriffigem Verhalten und sexualisierter Gewalt unterstützend zur Seite.
 

Prävention

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In der Koordinationsstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt laufen die Fäden der Präventionsarbeit im Erzbistum zusammen. In der Erzdiözese sind seit Jahren vielfältige Präventionsmaßnahmen etabliert und werden stetig weiterentwickelt. Zu den Aufgaben gehören Unterstützung und Begleitung bei der Erarbeitung lokaler Schutzkonzepte und der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen, sowie Schulungs- und Qualifizierungsangebote. In der Fläche der Erzdiözese gibt es ein dichtes Netz an Ansprechpersonen im Bereich der Prävention.
 

Ausbildung Priesterseminar

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In der Priesterausbildung ist es zum Standard geworden, dass es eine psychologische Einschätzung der Kandidaten gibt, dass diese sich mit ihrer eigenen Sexualität auseinandersetzen und dass die entsprechenden Weiterbildungen in der Prävention zum Ausbildungscurriculum gehören.
 

Amtszeitbegrenzung

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Um Abhängigkeiten von vornherein zu erschweren und eine gesunde Beziehungsqualität zu fördern, wird die Amtszeit der leitenden Pfarrer auf 8 Jahre mit einmaliger möglicher Wiederernennung am gleichen Ort auf 6 Jahre begrenzt. Insgesamt ist es das Ziel, dass Arbeitsbereiche nach 14 Jahren grundlegend gewechselt werden („Innere Mobilität“).
 

Führungsfeedback

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Beim sogenannten Führungsfeedback erhalten Mitarbeitende die Möglichkeit, das Führungsverhalten ihrer/ihres Vorgesetzten zu evaluieren. Anschließend wird Führungskräften der Erzbischöflichen Kurie diese Einschätzung zusammengefasst rückgemeldet. Das Führungsfeedback wird extern begleitet. Formen von Machtmissbrauch werden so auch im unmittelbaren Arbeitskontext erschwert.
 

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