Kirchen- und Staatskirchenrecht

 
Das Referat Kirchen- und Staatskirchenrecht berät im Bereich Kirchenrecht bei der Erstellung und Gestaltung diözesaner Rechtstexte und ist gleichzeitig zuständig für deren Ausfertigung und Bekanntmachung einschließlich der Amtsblatt- und Rechtssammlungsredaktion.

Das Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg, welches seit 1. Januar 2022 digital auf der Internetseite www.ebfr.de/Amtsblatt zur Verfügung steht, ist das Promulgationsorgan des Erzbischofs von Freiburg und Publikationsorgan für kirchenamtliche Mitteilungen in der Erzdiözese. Gemäß Promulgationsgesetz werden u. a. Gesetze und weitere Rechtstexte durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg bekannt gemacht. Es erscheint aktuell regelmäßig in ca. 15 Ausgaben pro Jahr. Seit November 2021 steht auf der diözesaneigenen Kirchenrechtsplattform ebenso die Rechtssammlung der Erzdiözese Freiburg digital zur Verfügung. Der Rechtsstand der Texte wird in der Regel innerhalb eines Monats nach dem Erscheinen des Amtsblatts der Erzdiözese Freiburg aktualisiert. Weitere Informationen sind unter www.kirchenrecht-ebfr.de zu finden. 
 
Der Bereich Staatskirchenrecht beschäftigt sich mit dem im Verhältnis zwischen Staat und Kirche geltenden Recht und beurteilt u.a. die Auswirkungen staatlicher Rechtssetzung auf das Kirchenrecht unter Einbeziehung der Vertreter der 4-Kirchen in Baden-Württemberg. 
 
Im Referat werden zudem zivilrechtliche Prüfungen von Verträgen der Erzdiözese Freiburg und sonstiger Rechtsnormen vorgenommen.
 
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Downloadbereich

Die voraussichtlichen aktuellen Veröffentlichungstermine sowie die im Rahmen einer Amtsblattveröffentlichung zu beachtenden Merkblätter finden Zugriffsberechtigte hier: