GKV-REFORM NICHT FAMILIENGERECHT

12.06.2026 |

Die aktuellen Reformvorschläge der gesetzlichen Krankenversicherung belasten Familien in einer ohnehin angespannten finanziellen Situation, schwächen das Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung und verkennen die Bedeutung der Familien für die Sozialversicherung.

Berlin, 11.6.2026: „Solidarität bedeutet in der gesetzlichen Krankenversicherung, dass die Beiträge nach dem vorhandenen Einkommen bemessen werden. Ehen mit nur einem Einkommen, die sich auf das Versprechen der solidarischen Absicherung verlassen haben, trifft die Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung hart“, erklärt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken. „Gerade Familien mit kleinen Einkommen spüren bereits Mehrbelastungen von 50 Euro im Monat unmittelbar im Alltag, denn dieser Betrag entscheidet über den Wocheneinkauf. Erschwerend wirkt sich aus, dass die Krankenkassenbeiträge ohne Rücksicht auf den existenznotwendigen Aufwand der Familie erhoben werden, da es anders als im Steuerrecht keine Kinderfreibeträge für das Existenzminimum gibt. Familien können daher durch die zusätzliche Belastung in die Bedürftigkeit abrutschen.“
Die Bundesregierung plant Einsparungen von rund 16 Milliarden Euro bis 2027. Ein erheblicher Teil soll durch höhere Zuzahlungen, Leistungskürzungen und Einschränkungen bei der beitragsfreien Familienversicherung erreicht werden. Aus Sicht des Familienbundes ist das Anliegen, weitere Beitragssteigerungen zu begrenzen, richtig – denn massive Beitragserhöhungen würden wegen der fehlenden Kinderfreibeträge auch Familien hart treffen. Allerdings dürfen Familien wegen ihrer systemerhaltenden Leistungen nicht weiter belastet werden. Sie sind vielmehr zu entlasten.
Familien leisten durch die kostenaufwendige Erziehung der künftigen Beitragszahlenden einen unverzichtbaren Beitrag zur Stabilität der GKV. Sie entlasten das System auch durch unbezahlte Sorgeleistungen in Krankheitsfällen. Wenn ein mitversichertes Elternteil die Betreuung des kranken Kindes übernehmen kann, entsteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld. Diese Leistungen enden nicht mit dem vollendeten siebten Lebensjahr der Kinder. Bevor bei Familien Beiträge auf nicht vorhandenes Einkommen erhoben werden, sollten Einkommen herangezogen werden, die bisher nicht ordnungsgemäß verbeitragt werden – z.B. in Fällen von Minijobs.
Der Familienbund widerspricht der Vorstellung, Familien müssten durch finanziellen Druck dazu bewegt werden, ihre Arbeit auszuweiten. „Wenn Familie und Beruf gut vereinbar sind, weiten Familien ihre Erwerbstätigkeit aus. Wenn das nicht der Fall ist, schränken sie ihre Erwerbstätigkeit ein. Eltern treffen diese Entscheidungen nicht aus Bequemlichkeit, sondern aus Verantwortung für ihre Kinder. Diese Realität wird im Gesetzentwurf nicht ausreichend berücksichtigt. Die Folge wird sein: An der Betreuungssituation der Familien ändert sich nichts, wohl aber im Portemonnaie“, so Hoffmann.
Der Familienbund fordert daher:
  • Den uneingeschränkten Erhalt der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern, insbesondere solange Kinder unterhaltsberechtigt sind.
  • Eine strukturelle Reform zur Stärkung der Einnahmenbasis, insbesondere durch die Abschaffung von Minijobs (mit Ausnahmen für Rentner, Schüler und Studierende), da für diese derzeit keine regulären Krankenversicherungsbeiträge entrichtet werden.
  • Eine realistische und vollständige Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeld- und Grundsicherungsbeziehende aus Steuermitteln, da es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt. 
  • Verzicht auf unverhältnismäßige Zuzahlungserhöhungen.
„Familien dürfen nicht zum Reparaturbetrieb der gesetzlichen Krankenversicherung werden“, stellt Hoffmann klar und ergänzt: „Gesundheit darf keine Frage des Geldbeutels sein. Wer heute an notwendiger Versorgung spart, wird später häufiger und schwerer krank. Dies hat negative Folgen für das gesamte System.“
 
 
Familienbund der Katholiken
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